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Anhänger-Verleih
Umzug oder Transport - einfach mit eloo !
Anhänger-Verleih
Kofferanhänger, Kippanhänger etc.
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eloo ANHÄNGER-VERLEIH Service

Sie planen einen Umzug oder haben etwas zu transportieren?
eloo verleiht praktische Leer-Anhänger für Ihren Transport – ob für Möbel oder Zweirad.
Im Verleih: Kofferanhänger, Kippanhänger sowie kleiner Blechanhänger (auch für den Smart geeignet!)

++++++++++Anhängerverleihaktion minus 10%:  ++++++++++

Es gibt 10%-Rabatt auf die diversen LEER-Anhängermietpreise (Kofferanhänger, ALU-Kippanhänger, Blech-Anhänger) ab 7 Tage Verleihdauer am Stück

Fotogalerie Anhänger-Verleih

Kofferanhänger (750 kg HZGG)

Leichter „gebremster“ Anhänger, Führerschein „B“
Eigengewicht : 400kg
Nutzlast : 350kg
Stützlast : 70kg
Die Höhe des Anhängers beträgt 2,05m (Innen 1,50m).
Die Länge des Anhängers beträgt 3,50m (Innen 2,00m).
Die Breite des Anhängers beträgt 1,70m (Innen 1,15m).

Dieser Anhänger kann durch die „gebremste“ Sonder-Ausführung auch von einem Kleinwagen gezogen werden.

Vergleichen Sie weiter „O1“ laut Zulassungsschein sowie Ihre höchste Stützlast „A12“ lt. Zulassung.
Ausgestattet ist er mit zwei Spannstangen und jeweils 2 Spannösen pro Seite, sowie 4 Bodenösen.
Optional sind erhältlich : Spanngurte, Motorradwippe; (Beides bitte bei Bedarf bei der Bestellung angeben)

Kippanhänger (750 kg HZGG)

Leichter Anhänger, Führerschein „B“
Eigengewicht: 215kg
Nutzlast: 535kg
Stützlast: 75kg
Die Höhe des Anhängers beträgt 1,65m (Innen 0,68m
beim Einsatz der Bordwanderhöhungen).
Die Länge des Anhängers beträgt 3,50m (Innen 2,40m).
Die Breite des Anhängers beträgt 1,85m (Innen 1,30m).
Rampenlänge 80cm, eine schiefe Ebene bei Kippstellung.

Dieser „leichte“ Anhänger kann, je nach gewünschter Beladung, auch von diversen Kleinwagen gezogen werden.
Achten Sie bitte, dass Ihr Zugfahrzeug gesetzeskonform mehr als das doppelte des Gesamtgewichtes (GG) minus 75kg zu betragen hat, da es sich hierbei um einen „ungebremsten“ Anhänger handelt.
z.B. Beladung 385kg + Eigengew. 215kg = GG 500 kg
dementsprechend muss Ihr PKW : 2x 500 – 75kg = 925kg an Eigengewicht („G“ laut Zulassungsschein) haben.
Vergleichen Sie weiter „O2“ laut Zulassungsschein sowie Ihre höchste Stützlast „A12“ lt. Zulassung.
Die geringsten Werte sind maßgebend.
Ausgestattet ist er mit 4 Bodenösen, Bordwanderhöhungen, Auffahrtrampe, Stützen, Kippfunktion und Abdeckplane.
Optional sind erhältlich: Spanngurte, Motorradwippe; (Beides bitte bei Bedarf bei der Bestellung angeben)

Blech-Anhänger (750 kg HZGG)

Leichter Anhänger, Führerschein „B“
Eigengewicht: 125kg
Nutzlast: 625kg
Stützlast: 50kg
Die Höhe des Anhängers beträgt 1,965m (Innen 0,267m
bzw. Rampenlänge 0,78m).
Die Länge des Anhängers beträgt 2,95m (Innen 2,05m).
Die Breite des Anhängers beträgt 1,52m (Innen 1,06m).
Rampenlänge 78cm, Belastbarkeit-Rampe 240kg.

Dieser „leichte“ Anhänger kann, je nach gewünschter Beladung, auch von diversen Kleinwagen gezogen werden.
Achten Sie bitte, dass Ihr Zugfahrzeug gesetzeskonform mehr als das doppelte des Gesamtgewichtes (GG) minus 75kg zu betragen hat, da es sich hierbei um einen „ungebremsten“ Anhänger handelt.
z.B. Beladung 225kg + Eigengew. 125kg = GG 350 kg
dementsprechend muss Ihr PKW : 2x 350 – 75kg = 625kg an Eigengewicht („G“ laut Zulassungsschein) haben.
Vergleichen Sie weiter „O2“ laut Zulassungsschein sowie Ihre höchste Stützlast „A12“ lt. Zulassung.
Die geringsten Werte sind maßgebend.
Ausgestattet ist er mit 4 Bodenösen, Bordwanderhöhungen, Auffahrtrampe, Stützen, Kippfunktion und Abdeckplane.
Optional sind erhältlich: Spanngurte, Motorradwippe; (Beides bitte bei Bedarf bei der Bestellung angeben)

Achten sie auf ihre Geschwindigkeit mit leichtem Anhänger:
Ortsgebiet 50 km/h | Freiland 100 km/h | Autostrasse 100 km/h | Autobahn 100 km/h

*) inklusive Vollkaskoversicherung ( Selbstbehalt € 400.- ), keine Kaution, exklusive Spanngurte sowie Motorradwippe.

 

  • Der Anhänger benötigt einen Platz zum Parken während der Ausleihdauer. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der StVO darf ein Anhänger nicht ohne Zugfahrzeug im öffentlichen Raum abgestellt werden. Ein Anhänger ohne Zugfahrzeug muss also auf Privatgrund abgestellt werden (z.B. am eigenen Grundstücksstreifen vor der Garage, oder in der Garage, oder im eigenen Garten).

  • Eventuell haben Sie die Möglichkeit auch ein Zugfahrzeug vor dem Anhänger abzustellen.

  • Eventuell duldet man den Anhänger direkt vor Ihrer Einfahrt, straßenpolizeilich erlaubt ist dies jedoch nicht.

  • Mit dem Zeitpunkt der Übergabe des Anhängers sind Sie auch verantwortlich für dessen ordnungsgemäße Verwahrung. Am besten Sie stellen ihn in der Garage ab.

  • Der Anhänger hat eine Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt von € 400.-) und eine Transportversicherung, welche Transportschäden des Ladegutes versichert/ersetzt.

    Achten sie auf ihre Geschwindigkeit mit leichtem Anhänger:

    Ortsgebiet 50 km/h
    Freiland 100 km/h
    Autostrasse 100 km/h
    Autobahn 100 km/h

Achten sie auf ihre Geschwindigkeit mit schwerem Anhänger:
Ortsgebiet 50 km/h | Freiland 80 km/h | Autostrasse 100 km/h | Autobahn 100 km/h

eloo Anhänger-Bestellformular

Bitte beachten Sie, dass eine Online Reservierung oder Bestellung nur dann Gültigkeit erlangt, wenn Sie eine positive Antwort per E-Mail erhalten.
Wir melden uns umgehend bei Ihnen – eloo XXL Team

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